Rettungshundegruppe

 

Die Rettungshundearbeit des Deutschen Roten Kreuzes ist integraler Bestandteil des komplexen Hilfeleistungssystems. Sie ist ein den Sanitätsdienst unterstützendes und ergänzendes Hilfeleistungselement, das bedarfsgerecht vorgehalten wird. Bei der DRK Rettungshundearbeit handelt es sich nicht um eine satzungsgemäße Pflichtaufgabe aller DRK-Gliederungen.
 
Der Bedarf zur Vorhaltung von Rettungshunde-Einheiten orientiert sich an den Risiko- und Gefahrenanalysen, sowie den daraus resultierenden Gefahrenabwehrplanungen der Länder und Kommunen.
 
Auf der Grundlage der Normierung des Begriffes "Rettungshundeteam" (DIN 13050) werden speziell ausgebildete und geprüfte Hunde mit Hundeführern zur Suche, Auffindung und Rettung vermisster oder verschütteter Personen, inklusive erster sanitätsdienstlicher Versorgung eingesetzt. Dies unterscheidet sich eindeutig von anderen hundeführenden Einrichtungen und Institutionen (z.B. Dienst- und Schutzhunde der Polizei), deren Aufgaben durch die Rettungshundearbeit des DRK grundsätzlich nicht berührt werden dürfen.
 
Aufgaben
 
Die Hilfeleistung der Rettungshundestaffeln im Deutschen Roten Kreuz besteht aus folgenden Maßnahmen:
 
-    Suchen von Personen in unwegsamem Gelände (Flächensuche)
-    Suchen von eingeschlossenen/ verschütteten Personen (Trümmersuche)
-    Retten der Personen aus Gefahrenbereichen soweit möglich, ggf. die Veranlassung der Rettung
-    Durchführung Lebensrettender Sofortmaßnahmen
-    Übergabe an den Rettungsdienst
 
Ausbildungen und Prüfungen
 
Die Aus- und Fortbildung, sowie Prüfung, die zum Einsatz als Rettungshundeteam berechtigen, werden in der DRK- Ausbildungsordnung – Teil Rettungshundearbeit und in der Prüfungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Für Leitungs- und Führungskräfte gelten die Aus- und Fortbildungsregelungen  im Deutschen Roten Kreuz.